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1 Zulässigkeit von Vorhaben
regelt sich nach BauGB §§ 29-38. Danach gibt es drei Zulässigkeitsbereiche: Geltungsbereiche von Bebauungsplänen, den unbeplanten Innenbereich und den Außenbereich. Vorhaben müssen darüber hinaus den Anforderungen der Landesbauordnungen entsprechen, wenn sie einer Baugenehmigung oder -anzeige bedürfen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Zulässigkeit von Vorhaben
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2 Imprägnierung
Schutz saugfähiger Stoffe wie Holz oder Mauersteine durch Aufbringen von gelösten, dispergierten oder emulgierten Imprägnierungsstoffen gegen Feuchtigkeitseinwirkung, schädliche Insekten oder Pilze sowie gegen Brandeinwirkung. im Zusammenhang bebauter Ortsteil; (Innenbereich) (BauGB § 34); Vorhaben sind im Innenbereich auch zulässig, wenn das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach BauGB § 30 liegt. Die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wird nach BauGB § 34 geregelt. Eine Gemeinde kann durch Satzung nach BauGB § 34 (4) den Innenbereich abgrenzen. Diese Innenbereichssatzung ist allerdings keine Rechtsgrundlage für die Abgrenzung des Außenbereichs.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Imprägnierung
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3 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
sie wird geregelt durch das Gesetz über die UVP (UVPG), erlassen am 12. 2. 1990: (1) Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die UVP umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, 2. Kultur und sonstige Sachgüter. unbelüftete Luftschicht; Luftschicht einer Konstruktion ohne Verbindung zur Umgebungsluft.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
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Zulässigkeit von Vorhaben — regelt sich nach BauGB §§ 29 38. Danach gibt es drei Zulässigkeitsbereiche: Geltungsbereiche von Bebauungsplänen, den unbeplanten Innenbereich und den Außenbereich. Vorhaben müssen darüber hinaus den Anforderungen der Landesbauordnungen… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
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Umweltverträglichkeitsprüfung — Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt (Natur, Gesellschaft, Wirtschaft) im … Deutsch Wikipedia
Environmental Impact Assessment — Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt im Vorfeld der Entscheidung über die … Deutsch Wikipedia
Umweltverträglichkeitsstudie — Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt im Vorfeld der Entscheidung über die … Deutsch Wikipedia
Umweltverträglichkeitsuntersuchung — Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt im Vorfeld der Entscheidung über die … Deutsch Wikipedia
Gebot der Rücksichtnahme — Beim Gebot der Rücksichtnahme handelt es sich um einen durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, nach dem die Vorschriften des öffentlichen Baurechts auszulegen sind. Besondere Bedeutung kommt dem Gebot der Rücksichtnahme in der… … Deutsch Wikipedia
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